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Öffentliche Erklärung zur IVDR

Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) stellt hohe Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Transparenz diagnostischer Verfahren. Als Institut für Pathologie setzen wir diese Vorgaben konsequent um und gewährleisten damit die zuverlässige und sichere Anwendung unserer diagnostischen Leistungen.

In Fällen, in denen keine geeigneten CE-gekennzeichneten In-vitro-Diagnostika verfügbar sind oder diese die spezifischen diagnostischen Anforderungen nicht erfüllen, entwickeln und verwenden wir sogenannte In-house-Verfahren gemäß Artikel 5 Absatz 5 der IVDR. Diese werden unter strengen Qualitätsstandards validiert und kontinuierlich Überwacht.

Unser Ziel ist es, eine hochwertige, patientenorientierte Diagnostik auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sicherzustellen.
Öffentliche Erklärung PDF

Probenversand und Befundübermittlung:

Laborleitung: Sarah Pugliese & Karoline Janas
Befundauskunft / Rückfragen:
Bestellungen:

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⚠️ Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns über dieses Formular keine medizinischen Dokumente, Befunde oder sensiblen Gesundheitsdaten. Nutzen Sie dafür bitte den Postweg oder das Telefon.

Probenversand und Befundübermittlung:

Laborleitung: Frau Susanne König
Befundauskunft / Rückfragen:

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Probenversand und Befundübermittlung:

Laborleitung: Frau Daniela Schade
Befundauskunft / Rückfragen:

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Probenversand und Befundübermittlung:

Laborleitung: Sarah Matula
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